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Mess- und Eichverordnung – MessEV

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1(Fundstelle: BGBl. I 2014, 2061;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


1.
Nr.:
2…….

3(eindeutige Kennnummer des Messgeräts)
2.
Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten
3.
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der nachfolgend genannte Hersteller oder Einführer:
4.

4Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Messgeräts zwecks Rückverfolgbarkeit, Angabe von Fotografie möglich):
5.

5Der Hersteller bestätigt, dass der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung das Mess- und Eichgesetz und die darauf gestützten Rechtsverordnungen einhält.
6.

6Angabe der einschlägigen Regeln, technischen Spezifikationen oder Feststellungen im Sinne des § 46 des Mess- und Eichgesetzes, die zugrunde gelegt wurden:
7.

7Angabe sonstiger technischer Regeln oder Spezifikationen, die zugrunde gelegt wurden:
8.

8Soweit beteiligt:

9Angabe der Konformitätsbewertungsstelle (Name, Kennnummer) und Angabe ihrer Mitwirkung und der von ihr ausgestellten Bescheinigungen.
9.

10Zusatzangaben:


11Unterzeichnet für und im Namen von ……………….


12(Ort, Datum der Ausstellung)

(Name, Funktion, Unterschrift)

Zuletzt geändert durch Art. 13 V v. 11.12.2024 I Nr. 411
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26